WiBU – Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
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1.
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den Webshop der WiBU Wirtschaftsbund Sozialer Einrichtungen eG (nachfolgend „Wir“), der unter www.wibu.care/de-de (die „Webseite“) betrieben wird, sowie alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (nachfolgend „Kunden“), d. h. natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss dieses Vertrags und der Aufgabe von Bestellungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB), sowie ferner für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
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2.
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich von uns ausdrücklich bestätigt werden.
§ 2 Registrierung als Nutzer
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1.
Kunden können sich auf der Webseite kostenlos registrieren. Ein Anspruch auf Zulassung zu dem Webshop von uns besteht nicht. Berechtigt zur Registrierung sind nur unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Auf Verlangen von uns hat der Kunde eine Kopie seines Personalausweises zur Prüfung des Alters zu übersenden.
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2.
Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählt der Kunde einen persönlichen Benutzernahmen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.
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3.
Die Registrierung ist – abgesehen von dem Einverständnis mit den vorliegenden AGB – mit keinerlei Verpflichtungen verbunden . Durch die Erstellung eines Benutzerkontos entsteht noch keine Kaufverpflichtung bezüglich der von uns angebotenen Waren.
§ 3 Vertragsschluss Online (Webshop)
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1.
Die Präsentation der Waren durch uns auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot dar. Die einzelnen Webshops werden durch unterschiedliche Gesellschaften betrieben. Den konkreten Vertragspartner für das jeweilig ausgewählte Produkt kann der Kunde dem Checkout entnehmen.
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2.
Der Kunde kann aus unserem Sortiment Produkte auswählen und diese in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
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3.
Wir schicken daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird, spätestens jedoch mit dem Versand der Ware.
§ 4 Vertragsabschluss Offline
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1.
Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen.
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2.
Wir behalten uns vor, bei unseren Lieferungen oder Leistungen Abänderungen oder Abweichungen – insbesondere aufgrund von Konstruktionsänderungen oder Produktänderungen – vorzunehmen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
§ 5 Lieferfrist, Gefahrübergang, Mitwirkung
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1.
Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
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2.
Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden an die von ihm angegebene Versandanschrift. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung von einem anderen Ort als unserem Lager aus erfolgt. Zu Lieferungen in das Ausland sind wir nicht verpflichtet; wird keine inländische Versandanschrift angegeben, können wir die bestellte Ware auch zur Abholung bereitstellen.
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3.
Bei Lieferungen und Leistungen, die wir an Einrichtungen des Kunden und/oder nach Kundenspezifikation zu erbringen haben, hat uns der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig zuvor alle für die Erbringung unserer Lieferungen und Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne und Genehmigungen zur Verfügung zu stellen, vereinbarte Teile und Werkzeuge beizustellen und alle erforderlichen Vorarbeiten abzuschließen. Die zur Anlieferung, Montage und Inbetriebsetzung am Lieferort erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, insbesondere zur Verbringung von größeren Liefergegenständen wie etwa Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen in höher gelegene Stockwerke erforderlichen Lifte sind vom Kunden auf eigene Kosten beizustellen.
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4.
Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
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5.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
§ 6 Zahlungsbedingungen/Preise
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1.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
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2.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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3.
Unsere Preise verstehen sich rein netto, d. h. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung.
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4.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten und zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferung mehr als vier Monate liegen. Die Preissteigerungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Liegt der erhöhte Preis 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
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5.
Soweit wir Lieferungen durch mit uns verbundene WiBU Gesellschaften ausführen lassen, sind diese berechtigt, im eigenen Namen Zahlung an sich zu verlangen.
§ 7 Rücktrittsvorbehalt
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1.
Bei Zahlungseinstellungen, beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit sowie beim Eintritt sonstiger Ereignisse, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftes gefährden oder gefährden können, sind wir berechtigt, uns von unserer Leistungspflicht zu lösen und vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
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2.
Im Fall einer von uns nicht zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware sind wir ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Wir verpflichten uns, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaige Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
§ 8 Gewährleistung
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1.
Im kaufmännischen Verkehr setzt die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten des Kunden voraus, dass er den in § 377 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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2.
Der Kunde ist seiner Rügeobliegenheit spätestens dann nicht mehr ordnungsgemäß nachgekommen, wenn die Rüge bei offenen Mängeln nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Ablieferung erfolgt ist.
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3.
Bei verdeckten Mängeln gilt Abs. 2 mit der Maßgabe, dass die Rüge innerhalb von 5 Werktagen ab Entdeckung des Mangels erfolgt sein muss.
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4.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung (Nacherfüllung) verpflichtet.
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5.
Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
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6.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WiBU, bei arglistigem Verschweigen des Mangels (§ 444 BGB), bei Ansprüchen aus Garantien (§§ 276 Abs. 1, 443 BGB), bei Personenschäden und bei Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Haftung
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1.
Wir haften für von uns zu vertretende Schäden und vergebliche Aufwendungen nur, wenn der Schaden (a) durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, verursacht worden oder (b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
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2.
Haften wir gem. Abs. 1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
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3.
Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.
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4.
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir unbeschränkt.
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5.
Unberührt bleibt unsere Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie.
§ 10 Werbung
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1.
Alle Abbildungen in unserer Werbung (Katalog, Internet, Flyer etc.) geben die abgebildeten Gegenstände zum Zeitpunkt der Drucklegung bzw. erstmaligen Veröffentlichung der entsprechenden Werbung wieder; spätere technische und sonstige Änderungen behalten wir uns vor.
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2.
Die in unserer Werbung enthaltenen Abbildungen können einzelne Gegenstände überdies in Sonderausführungen oder mit Zubehör wiedergeben, welches nicht im Basispreis der Standardausführung inbegriffen ist.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
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1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache vor bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die gegenüber dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bestanden.
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2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
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3.
Der Kunde tritt uns bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung im Einzelfall gestattet wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzeigt.
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4.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
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5.
Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
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6.
Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 12 Datenschutz
Wir erheben im Rahmen der Nutzung unseres Webshops und der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Wir beachten dabei insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Im Übrigen wird bezüglich der Behandlung von personenbezogenen Daten auf die Datenschutzerklärung der Webseite ( hier ) verwiesen .
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
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1.
Für die Vertragsbeziehung zu unseren Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern nach dem in Deutschland gültigen internationalen Kollisionsrecht zwingende Vorschriften anderer Rechtsordnungen vertraglich nicht ausschließbar sind, bleiben diese unberührt.
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2.
Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Bei Rahmenverträgen gilt diese Zuständigkeit auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Einzelabrufen. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.