Atemschutzmaske FFP2 ohne Ventil
Filtrierende Halbmasken sind laut Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben und bieten einen zuverlässigen Schutz für das Personal bei Infektionskrankheiten der Risikogruppe 2 (TRBA 250), die über die Luft übertragen
werden wie beispielsweise Noro- oder Rotaviren. Schutzwirkung mindestens 95 %, bis zum 10-fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration, Schutzstufe FFP2 nach DIN EN 149. Hinweis: Filtrierende Halbmasken sind nur für den einmaligen Gebrauch geeignet und sollten maximal 8 Stunden täglich verwendet werden.
Eigenschaften
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Maskentyp
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Inhalt
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50 St.
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Medizinprodukt
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Nein
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